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Werden Sie als private Pflegeperson krank, machen Urlaub oder fallen sie aus einem anderen Grund (zum Beispiel einer Auszeit) aus, muss eine Pflegevertretung die häusliche Pflege vorübergehend übernehmen. Diese Ersatzpflege wird auch Verhinderungspflege genannt. Sie kann stunden-, tageweise oder wochenweise in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie die Kosten für die Verhinderungspflege erstattet bekommen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege, wenn folgende Voraussetzung gegeben ist:

  • Wenn Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen, muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens 6 Monate lang zuhause gepflegt worden sein.
  • Sie können maximal 6 Wochen (42 Tage) im Jahr Leistungen der Verhinderungspflege erhalten.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse erstattet bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege. Sofern die Leistungen für Kurzzeitpflege noch nicht komplett verbraucht wurden, können Sie das übriggebliebene Geld umwidmen (Höchstgrenze: 50 Prozent) und ebenfalls für die Verhinderungspflege ausgeben. Dann steht Ihnen ein Gesamtbudget für die Verhinderungspflege von bis zu 2.418 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung.